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Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten

Ihr Abfallwirtschaftskonzept – gesetzlich vorgeschrieben, von uns begleitet

Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§ 10) sind Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden sowie alle genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen gemäß Gewerberecht verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen.

Wichtig: Bereits bestehende AWKs müssen spätestens alle sieben Jahre – oder bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen – aktualisiert werden.

Was muss ein Abfallwirtschaftskonzept (kurz AWK) beinhalten?

  • Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
  • eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs
  • eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs
  • organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften
  • eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung

Mehr Informationen und Vorgaben, sowie die genaue Beschreibung der inhaltlichen Punkte finden Sie vom Bundesministerium unter diesem Link.