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Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
Ihr Abfallwirtschaftskonzept – gesetzlich vorgeschrieben, von uns begleitet
Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§ 10) sind Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden sowie alle genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen gemäß Gewerberecht verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zu erstellen.
Wichtig: Bereits bestehende AWKs müssen spätestens alle sieben Jahre – oder bei wesentlichen abfallrelevanten Änderungen – aktualisiert werden.
Was muss ein Abfallwirtschaftskonzept (kurz AWK) beinhalten?
- Angaben über die Branche und den Zweck der Anlage und eine Auflistung sämtlicher Anlagenteile
- eine verfahrensbezogene Darstellung des Betriebs
- eine abfallrelevante Darstellung des Betriebs
- organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung abfallwirtschaftlicher Rechtsvorschriften
- eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung
Mehr Informationen und Vorgaben, sowie die genaue Beschreibung der inhaltlichen Punkte finden Sie vom Bundesministerium unter diesem Link.